Working Holiday Visum<\/strong><\/h3>\n\n\n\nDas Working Holiday Visum dient dem kulturellen Austausch<\/strong> und der F\u00f6rderung eines besseren Verst\u00e4ndnisses zwischen Japan und dem Heimatland der jungen Menschen, die sich f\u00fcr diese Art des \u201eFerienarbeitsaufenthalts\u201c<\/strong> entscheiden.<\/p>\n\n\n\nAnders, als bei den zuvor vorgestellten Arten von Langzeitvisa, ben\u00f6tigt ihr f\u00fcr die Beantragung des Working Holiday Visums kein CoE.<\/strong> Stattdessen gilt es jedoch, f\u00fcr die Erteilung des Visums, bestimmte Voraussetzungen zu erf\u00fcllen:<\/p>\n\n\n\n\n- Ihr m\u00fcsst den Antrag pers\u00f6nlich stellen und seid gegebenenfalls bereit, an einem Interview teilzunehmen.<\/li>\n\n\n\n
- Der Zweck eurer Reise besteht im Erkunden von Japan und dem Erlernen der japanischen Kultur, mit der m\u00f6glichen Option einer Besch\u00e4ftigung nachzugehen. In Japan arbeiten zu wollen, sollte nicht der Hauptgrund f\u00fcr die Antragsstellung sein.<\/strong><\/li>\n\n\n\n
- Zum Zeitpunkt der Antragsstellung seid ihr mindestens 18 Jahre und h\u00f6chstens 30 Jahre alt<\/strong>.<\/li>\n\n\n\n
- Ihr werdet nicht von Unterhaltsberechtigten (Ehegatten oder Kindern) begleitet.<\/li>\n\n\n\n
- Ihr verf\u00fcgt \u00fcber ausreichend finanzielle Mittel f\u00fcr die ersten Monate in Japan<\/strong> (ca. 200.000 Yen\/ ca. 1.500 Euro).<\/li>\n\n\n\n
- Ihr seid im Besitz eines g\u00fcltigen Reisepasses und eines Flugtickets <\/strong>f\u00fcr den Hinflug. Solltet ihr das R\u00fcckflugticket noch nicht gebucht haben, muss ein weiterer finanzieller Nachweis von ca. 1.200 Euro erbracht werden.<\/li>\n\n\n\n
- Euch wurde bisher noch kein Working Holiday Visum erteilt.<\/li>\n\n\n\n
- F\u00fcr die Zeit eures Aufenthalts in Japan, ben\u00f6tigt ihr entweder eine Kopie eines Versicherungsscheins, ein Antragsformular f\u00fcr eine Versicherung oder eine schriftliche Verpflichtung f\u00fcr die Mitgliedschaft in der Nationalen Krankenversicherung Japans.<\/li>\n\n\n\n
- Ihr m\u00fcsst euch in einer guten physischen und mentalen Verfassung befinden.<\/li>\n\n\n\n
- Ihr d\u00fcrft keinekriminelle Vergangenheit besitzen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n
Erf\u00fcllt ihr all diese Voraussetzungen, kommen wir nun zu den ben\u00f6tigten Unterlagen f\u00fcr die Beantragung des Working Holiday Visums<\/strong>:<\/p>\n\n\n\n\n- Ein g\u00fcltiger Reisepass.<\/li>\n\n\n\n
- Ein vollst\u00e4ndig ausgef\u00fclltes Antragsformular (dieses findet ihr normalerweise auf der Website der japanischen Vertretung in eurem Land).<\/li>\n\n\n\n
- Ein Passfoto (45mm x 45mm\/ 2in x 2in), das nicht \u00e4lter als 6 Monate ist.<\/li>\n\n\n\n
- Flugticket(s)<\/li>\n\n\n\n
- Ein Nachweis eurer finanziellen Mittel (Bsp. Kontoauszug) von wenigstens 2.000 Euro und wenigsten 3.000 Euro, wenn ihr noch kein R\u00fcckflugticket besitzt.<\/li>\n\n\n\n
- Nachweis \u00fcber eine Auslandskrankenversicherung \u00fcber die Dauer eures gesamten Aufenthalts oder die schriftliche Verpflichtungserkl\u00e4rung f\u00fcr die Mitgliedschaft in der Nationalen Krankenkasse in Japan.<\/li>\n\n\n\n
- Euer Reiseplan (das Formular wird auf Englisch oder Japanisch ausgef\u00fcllt).<\/li>\n\n\n\n
- Euer Lebenslauf (auf Englisch oder Japanisch).<\/li>\n\n\n\n
- Ein einseitiges Motivationsschreiben auf Englisch oder Japanisch.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n
Wahrscheinlich werdet ihr euch nun auch die Frage stellen, was genau in dem Motivationsschreiben<\/strong> stehen soll. Orientiert euch beim Schreiben einfach an den folgenden Fragen:<\/p>\n\n\n\n\n- Wer seid ihr und was macht ihr?<\/li>\n\n\n\n
- Warum m\u00f6chtet ihr ein Working Holiday machen?<\/li>\n\n\n\n
- Warum m\u00f6chtet ihr ausgerechnet nach Japan?<\/li>\n\n\n\n
- Was erhofft ihr euch von eurem Aufenthalt in Japan?<\/li>\n\n\n\n
- Warum solltet ausgerechnet ihr das Working Holiday Visum erhalten?<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n
Mit diesen Fragen im Hinterkopf, sollte das Verfassen des Motivationsschreiben kein Problem mehr f\u00fcr euch darstellen.<\/p>\n\n\n\n
Wenn ihr dann mit dem Working Holiday Visum in Japan seid, denkt bei der Jobsuche daran, dass Arbeitsstellen im \u201eVergn\u00fcgungsgewerbe\u201c f\u00fcr euch tabu sind. Darunter fallen T\u00e4tigkeiten in Nachtclubs, Bars und dergleichen.<\/strong> Solltet ihr euch mit dem Working Holiday Visum k\u00fcrzer als ein Jahr lang in Japan aufhalten, werdet ihr vom japanischen Steuersystem als „Non-Residents“, also Nichtans\u00e4ssige, erfasst, was bedeutet, dass ihr keine Verg\u00fcnstigungen bei der Einkommenssteuer erhaltet und sich diese automatisch auf 20,42% bel\u00e4uft.<\/p>\n\n\n\n