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Wie kann ich in Japan leben? Seien wir einmal ehrlich, wer von uns hat sich diese Frage nicht schon einmal gestellt? Und wie oft sind wir letztendlich an dem bürokratischen Dschungel gescheitert, der uns mögliche Optionen für Langzeitvisa vorenthielt?

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In diesem Ratgeber möchten wir euch die wichtigsten Informationen zu Langzeitvisa für Japan bereitstellen, welche Arten von Langzeitvisa es gibt und welche Voraussetzungen ihr erfüllen müsst, aber auch was ihr beachten solltet, wenn ihr nach Japan auswandern möchtet.

Kann ich nach Japan auswandern und in Japan leben?

Die einfache Antwort auf diese Frage lautet: Ja, das könnt ihr. Es gibt verschiedene Arten von Langzeitvisa, welche euch zumeist für einen Zeitraum von einem, drei oder fünf Jahren erlauben, in Japan zu leben und oder zu arbeiten.

Visaarten, die über einen Kurzaufenthalt hinausgehen und es euch erlauben, euch für einen längeren Zeitraum in Japan aufzuhalten, sind folgende:

Wie man in Japan leben kann: Ein Leitfaden für verschiedene Arten von Langzeitvisa.

Was sollte ich beachten, wenn ich in Japan leben möchte?

Die Entscheidung, in ein anderes Land auszuwandern und dort zu leben, sollte niemals leichtfertig getroffen werden. Denn nicht nur offensichtliche Dinge wie die Sprache, werden sich unterscheiden, sondern auch der Lebensstandard, die Wohnsituation und das soziale Umfeld werden für die meisten von uns in Japan anders sein als im Vergleich zu ihrem Heimatland.

Daher möchte ich euch zuerst einen kurzen Überblick über die Punkte verschaffen, die ihr beachten solltet, wenn euch die Frage im Kopf herumschwirrt, ob ihr in Japan leben möchtet. Dabei handelt es sich um drei Aspekte, die für mich eine ausschlaggebende Rolle gespielt haben. Natürlich können diese Punkte von Person zu Person variieren.

Wie man in Japan leben kann: Japanisch lernen ist ein wichtiger Punkt, der beachtet werden muss.
„Ich bin am Lernen!“ – Wenn ihr in Japan leben möchtet, solltet ihr auch die Sprache lernen.

Die japanische Sprache mit ihren mehr als 50.000 Kanji, wird nicht umsonst von der UNESCO auf der Liste der 10 schwierigsten Sprachen geführt. Möchtet ihr in Japan leben, werdet ihr auf kurze oder lange Sicht nicht darum herumkommen, euch dem Studium der japanischen Sprache zu widmen. Angefangen von einfachen Begrüßungen, Redewendungen, um euch selbst vorzustellen bis hin zu den verschiedenen Arten, um Gefühle wie Liebe im Japanischen auszudrücken. Und spätestens, wenn ihr mit der Bahn die ländlichen Teile Japans erkunden möchtet, werdet ihr auch Kanji lesen können müssen, um beispielsweise nicht an einer falschen Station auszusteigen.

Jedes Jahr wird Japan von zahlreichen Naturkatastrophen heimgesucht. Die Erde in Japan bebt jährlich rund 5.000 Mal, durchschnittlich drei Taifune pro Saison erreichen das japanische Festland und bringen Überschwemmungen mit sich, gefolgt von Hitzewellen mit bis zu 41 Grad, wie im Jahr 2018. Steht euer Entschluss dennoch fest, nach Japan auszuwandern, werdet ihr euch also zwangsweise mit Naturkatastrophen auseinandersetzen müssen und lernen, euch mit diesen zu arrangieren.

Ein weiterer Punkt sind die Lebenserhaltungskosten und die Wohnsituation in Japan. Wer von euch schon einmal in Japan gewesen ist, der wird wissen, dass japanische Wohnungen, verglichen mit westlichen, wesentlich kleiner sind. Ebenso sind die Preise für Obst und Gemüse um ein vielfaches höher. Um euch einen kleinen Überblick zu verschaffen, haben wir hier für euch eine monatliche Kostenaufstellung der durchschnittlichen Einnahmen bzw. Ausgaben für einen Zweipersonenhaushalt im Großraum Tokio erstellt (Stand April 2021). Nicht mit einberechnet sind die Ausgaben für Versicherungen.

Einnahmen/ Ausgaben
Monatseinkommen543.063 Yen
Miete (1LDK)120.947 Yen
Nebenkosten20.095 Yen
Transportkosten (öffentlicher Nahverkehr)39.875 Yen
Lebensmittel81.352 Yen
Hygieneartikel4.884 Yen
Medizinische Vorsorge15.281 Yen
Die Daten (Stand April 2021) wurden dem offiziellen Statistics Bureau of Japan und von Realestate Japan entnommen.

Aus persönlicher Erfahrung würde ich daher jedem Raten, der den Wunsch hegt nach Japan zu ziehen, erst einmal für einen Zeitraum von einem Jahr das Land, die Leute und die Lebensart kennenzulernen, bevor ihr eine endgültige Entscheidung treffen möchtet.

Welche Arten von Visa gibt es, um in Japan zu leben und wie viel kosten sie?

Bevor ihr ein Langzeitvisum für Japan beantragen könnt, benötigt ihr in der Regel ein sogenanntes Certificate of Eligibility (CoE). Bei diesem Zertifikat handelt es sich um einen Nachweis über die Erfüllung bestimmter Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen seitens des Antragsstellers und wird, mit Ausnahme des Working Holiday Visums, für sämtliche Langzeitvisa benötigt.

Üblicherweise wird der Antrag für das CoE von eurem Bürgen (Arbeitgeber, Partneruniversität, Sprachschule etc.) direkt bei der Einwanderungsbehörde in Japan eingereicht und ist weder mit Kosten noch mit etwaigem Aufwand für euch verbunden. Die Bearbeitung und Ausstellung des Antrags kann ca. 2 bis 3 Monate in Anspruch nehmen, bevor euch das CoE schließlich per Post zugeschickt wird. Beginnend mit dem Ausstellungsdatum, besitzt das CoE eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten, innerhalb dieser Zeit muss ein Visum beantragt werden.

Die Beantragung eures Visums müsst ihr bei eurer japanischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) einreichen. Die gute Nachricht ist, dass für die meisten EU-Bürger sowie für russische Staatsbürger und US-Staatsbürger, keine Visagebühren anfallen.

Für alle anderen Nationalitäten gelten die folgenden Visagebühren:

Visagebühren (Stand Juni 2021)Kosten
Allgemeine Visagebühr* 24,- Euro
Visagebühr für indische Staatsbürger7,- Euro
* Die Gebühr gilt für folgende Nationalitäten: China, Brasilien, Indonesien, Vietnam, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Schweiz, Finnland, alle afrikanischen Länder. Die Gebühren können für andere Länder variieren, erkundigt euch bitte bei eurer ortsansässigen japanischen Botschaft.

Die Ausstellung des Visums dauert in der Regel nicht länger als 5 Arbeitstage. Beachtet ebenfalls, dass der Visumsantrag von euch persönlich eingereicht werden muss. Anträge per E-Mail oder Post werden nicht akzeptiert. Erst wenn ihr den Antrag erfolgreich gestellt habt, dieser genehmigt wurde und ihr nach Japan eingereist seid, werdet ihr eine Aufenthaltskarte (在留カード zairyu kado) erhalten, die eure persönliche Identifikationskarte in Japan darstellt und auch Informationen zu eurem Visumsstatus (Art, Dauer etc.) enthält.

Schauen wir uns nun aber erstmal an, welche Arten von Langzeitvisa es gibt und für wen sie in Frage kommen.

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Arbeitsvisum und Highly Skilled Professional Visum

Ihr möchtet ein Jobangebot in Japan annehmen, werdet von eurer Firma nach Japan versetzt oder nehmt eine religiöse Tätigkeit als Missionar in Japan auf? Dann fallt ihr unter die Kategorie der Arbeitsvisa.

Für die Beantragung eines Arbeitsvisums oder eines Highly Skilled Professional Visums, benötigt ihr im Normalfall die folgenden Unterlagen:

  • Einen gültigen Reisepass.
  • Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular (dieses findet ihr normalerweise auf der Website der japanischen Vertretung in eurem Land).
  • Ein Passfoto (45mm x 45mm/ 2in x 2in), das nicht älter als 6 Monate ist.
  • Das originale CoE und eine Kopie.
  • Für das Highly Skilled Professional Visum: Eine Punkteberechnung für die Aktivität, die ihr ausüben möchtet sowie Belege, um eure Kenntnisse zu untermauern (Zertifikate, Lizenzen etc).

Je nach Art eurer Arbeitsstelle, kann die Gültigkeit eures Visums variieren. Die verschiedenen Gültigkeitsdauern für ein normales Arbeitsvisum, könnt ihr der folgenden Tabelle entnehmen:

BerufsbezeichnungBeispieleGültigkeitsdauer
ProfessorenUniversitätsprofessoren, Assistenzprofessoren etc.5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr oder 3 Monate
KünstlerKomponisten, Songwriter, Künstler, Bildhauer, Fotografen etc.5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr oder 3 Monate
Religiöse AktivitätenMönche, Bischöfe, Missionare etc.5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr oder 3 Monate
JournalistenZeitungsjournalisten, Redakteure, Kameramänner/-frauen etc.5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr oder 3 Monate
Business ManagerFirmenpräsidenten, Direktoren etc.5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr, 4 Monate oder 3 Monate
Rechts-/ BuchhaltungsdienstleistungenAnwälte, Gerichtsschreiber, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater etc. die in Japan anerkannt sind5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr oder 3 Monate
Medizinische DiensteIn Japan anerkannte Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern etc.5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr oder 3 Monate
ForscherResearcher an Forschungsinstituten etc.5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr oder 3 Monate
AusbilderLehrer an Grundschulen, Realschulen oder Gymnasien5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr oder 3 Monate
Ingenieure/ Spezialisten für Geisteswissenschaften/ Internationale DienstleistungenNaturwissenschaftliche Ingenieure, Informatiker, Fremdsprachenlehrer, Dolmetscher, Texter etc.5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr oder 3 Monate
Intra-Company TransfereeVersetzung nach Japan5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr oder 3 Monate
PflegedienstleistungenGeprüfte Pflegefachkraft5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr oder 3 Monate
EntertainerMusiker, Schauspieler, Sänger, Tänzer, Sportler, Models etc.3 Jahre, 1 Jahr, 6 Monate, 3 Monate oder 15 Tage
FachkräfteAuf ausländisches Essen spezialisierte Köche, Piloten, Sporttrainer, Sommeliers etc.5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr oder 3 Monate
Ausgewiesene FachkräfteArbeitsbereite Ausländer, die über bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten in bestimmten Industriebereichen verfügen.(i) 1 Jahr, 6 Monate oder 4 Monate
(ii) 3 Jahre, 1 Jahr oder 6 Monate
Ausbildung zum Technischen PraktikantenTechnischer Praktikant1 Jahr oder 6 Monate
* Die Daten wurden der offiziellen Website des Ministry of Foreign Affairs of Japan entnommen.

Die Gültigkeitsdauern und Berufsbezeichnungen, die unter das Highly Skilled Professional Visum fallen, sehen wie folgt aus:

BerufsbezeichnungBeispieleGültigkeitsdauer
Hochqualifizierte FachkräfteHochqualifiziertes Personal, ausgewählt nach einem „Punktesystem“, aus den Bereichen: akademische Forschungsaktivitäten; Arbeiten, die aufgrund eines Vertrags mit einer öffentlichen oder privaten Organisation in Japan Spezialkenntnisse oder Fähigkeiten im Bereich der Natur- oder Geisteswissenschaften erfordern; und der Betrieb oder Leitung einer öffentlichen oder privaten Organisation in Japan.5 Jahre
* Die Daten wurden der offiziellen Website des Ministry of Foreign Affairs of Japan entnommen.

Für Familienangehörige (Ehepartner und Kinder) von Personen, die unter die Kategorie Highly Skilled Professional fallen, gibt es ebenfalls besondere Visaoptionen, die es ihnen ermöglichen für 5 Jahre, 3 Jahre oder ein Jahr in Japan zu bleiben. Eltern von hochqualifizierten Fachkräften, die auf ihre Enkelkinder (unter 7 Jahre) aufpassen oder die ihre schwangere (Schwieger-) Tochter unterstützen möchten, wird es ermöglich für 1 Jahr oder 6 Monate in Japan zu bleiben.

Hochqualifizierte Fachkräfte, die bei dem „Punktesystem“ 70 oder 75 Punkte erreicht haben, können nach einem ununterbrochenen 3-jährigen Arbeitsaufenthalt in Japan die Permanent Residency (dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung) beantragen.

Hochqualifizierte Arbeitskräfte, die 80 oder mehr Punkte erreicht haben, können bereits nach einem einjährigen ununterbrochenen Arbeitsaufenthalt in Japan die Permanent Residency beantragen.

Studentenvisum und Praktikantenvisum

Wenn ihr euch noch mitten im Studium befindet, dann wird die Kategorie der Studenten- und Praktikantenvisa für euch von Interesse sein. Wichtig ist dabei zu wissen, dass das Studentenvisum nicht nur für Universitätsstudenten gilt, sondern auch für all diejenigen, die einen längeren Aufenthalt an einer Sprachschule in Japan planen.

Ebenso wie beim Arbeitsvisum, benötigt ihr für die Beantragung eines Studenten- oder Praktikantenvisums die folgenden Unterlagen:

  • Einen gültigen Reisepass.
  • Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular (dieses findet ihr normalerweise auf der Website der japanischen Vertretung in eurem Land).
  • Ein Passfoto (45mm x 45mm/ 2in x 2in), das nicht älter als 6 Monate ist.
  • Das originale CoE und eine Kopie.

Schauen wir uns nun zuerst einmal das Studentenvisum genauer an:

VisumBespieleGültigkeitsdauer
Studentenvisum(Austausch-) Studenten, (Austausch-) Schüler, Sprachschüler4 Jahre 3 Monate, 4 Jahre, 3 Jahre 3 Monate, 3 Jahre, 2 Jahre 3 Monate, 2 Jahre, 1 Jahr 3 Monate, 1 Jahr, 6 Monate oder 3 Monate
* Die Daten wurden der offiziellen Website des Ministry of Foreign Affairs of Japan entnommen.

Die Gültigkeitsdauer eures Studentenvisums richtet sich in der Regel nach der Dauer eures Studienprogramms, für welches ihr eingeschrieben seid. Universitätsinterne Austauschprogramme an Partneruniversitäten in Japan beispielsweise, besitzen im Regelfall eine Dauer von einem oder zwei Semester, was einer Gültigkeitsdauer des Studentenvisums von 6 Monaten bzw. einem Jahr entspricht (häufig erhaltet ihr in diesem Fall jedoch ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr und 3 Monaten).

Wenn ihr das Studentenvisum beantragen möchtet, um an eine japanische Sprachschule zu gehen, beträgt die maximale Studienzeit 2 Jahre, ebenso auch die Gültigkeitsdauer des Visums.

Schauen wir uns als nächstes, die verschiedenen Arten des Praktikantenvisums an:

VisumBeispieleGültigkeitsdauer
Designated Activity
(特定活動, tokutei katsudou)
Bezahltes Praktikum, persönliche Assistenz von Diplomaten5 Jahre, 4 Jahre, 3 Jahre, 2 Jahre, *1 Jahr, *6 Monate oder *3 Monate
Cultural Activity
(文化活動, bunka katsudou)
Unbezahltes Praktikum, das Erlernen der japanischen Kultur (Teezeremonie, Ikebana etc.)3 Jahre, 1 Jahr, 6 Monate oder 3 Monate
* Gilt für ein bezahltes Praktikum. Die Daten wurden der offiziellen Website des Ministry of Foreign Affairs of Japan entnommen.

Im Normalfall setzt ein bezahltes Praktikum in Japan voraus, dass ihr, während des gesamten Zeitraums des Praktikums, an einer Universität in eurem Heimatland eingeschrieben seid. Für unbezahlte Praktika, die einen Zeitraum von maximal 90 Tagen nicht überschreiten, entfällt für Personen aus visafreien Ländern die Beantragung des Cultural Activities Visums. Das maximal 3-monatige Designated Activity Visums für bezahlte Praktika, bezieht sich „Sommerjobs“, die ihr im vorlesungsfreien Zeitraum eurer Universität ausüben könnt.

Working Holiday Visum

Das Working Holiday Visum dient dem kulturellen Austausch und der Förderung eines besseren Verständnisses zwischen Japan und dem Heimatland der jungen Menschen, die sich für diese Art des „Ferienarbeitsaufenthalts“ entscheiden.

Anders, als bei den zuvor vorgestellten Arten von Langzeitvisa, benötigt ihr für die Beantragung des Working Holiday Visums kein CoE. Stattdessen gilt es jedoch, für die Erteilung des Visums, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Ihr müsst den Antrag persönlich stellen und seid gegebenenfalls bereit, an einem Interview teilzunehmen.
  2. Der Zweck eurer Reise besteht im Erkunden von Japan und dem Erlernen der japanischen Kultur, mit der möglichen Option einer Beschäftigung nachzugehen. In Japan arbeiten zu wollen, sollte nicht der Hauptgrund für die Antragsstellung sein.
  3. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung seid ihr mindestens 18 Jahre und höchstens 30 Jahre alt.
  4. Ihr werdet nicht von Unterhaltsberechtigten (Ehegatten oder Kindern) begleitet.
  5. Ihr verfügt über ausreichend finanzielle Mittel für die ersten Monate in Japan (ca. 200.000 Yen/ ca. 1.500 Euro).
  6. Ihr seid im Besitz eines gültigen Reisepasses und eines Flugtickets für den Hinflug. Solltet ihr das Rückflugticket noch nicht gebucht haben, muss ein weiterer finanzieller Nachweis von ca. 1.200 Euro erbracht werden.
  7. Euch wurde bisher noch kein Working Holiday Visum erteilt.
  8. Für die Zeit eures Aufenthalts in Japan, benötigt ihr entweder eine Kopie eines Versicherungsscheins, ein Antragsformular für eine Versicherung oder eine schriftliche Verpflichtung für die Mitgliedschaft in der Nationalen Krankenversicherung Japans.
  9. Ihr müsst euch in einer guten physischen und mentalen Verfassung befinden.
  10. Ihr dürft keinekriminelle Vergangenheit besitzen.

Erfüllt ihr all diese Voraussetzungen, kommen wir nun zu den benötigten Unterlagen für die Beantragung des Working Holiday Visums:

  • Ein gültiger Reisepass.
  • Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular (dieses findet ihr normalerweise auf der Website der japanischen Vertretung in eurem Land).
  • Ein Passfoto (45mm x 45mm/ 2in x 2in), das nicht älter als 6 Monate ist.
  • Flugticket(s)
  • Ein Nachweis eurer finanziellen Mittel (Bsp. Kontoauszug) von wenigstens 2.000 Euro und wenigsten 3.000 Euro, wenn ihr noch kein Rückflugticket besitzt.
  • Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung über die Dauer eures gesamten Aufenthalts oder die schriftliche Verpflichtungserklärung für die Mitgliedschaft in der Nationalen Krankenkasse in Japan.
  • Euer Reiseplan (das Formular wird auf Englisch oder Japanisch ausgefüllt).
  • Euer Lebenslauf (auf Englisch oder Japanisch).
  • Ein einseitiges Motivationsschreiben auf Englisch oder Japanisch.

Wahrscheinlich werdet ihr euch nun auch die Frage stellen, was genau in dem Motivationsschreiben stehen soll. Orientiert euch beim Schreiben einfach an den folgenden Fragen:

  1. Wer seid ihr und was macht ihr?
  2. Warum möchtet ihr ein Working Holiday machen?
  3. Warum möchtet ihr ausgerechnet nach Japan?
  4. Was erhofft ihr euch von eurem Aufenthalt in Japan?
  5. Warum solltet ausgerechnet ihr das Working Holiday Visum erhalten?

Mit diesen Fragen im Hinterkopf, sollte das Verfassen des Motivationsschreiben kein Problem mehr für euch darstellen.

Wenn ihr dann mit dem Working Holiday Visum in Japan seid, denkt bei der Jobsuche daran, dass Arbeitsstellen im „Vergnügungsgewerbe“ für euch tabu sind. Darunter fallen Tätigkeiten in Nachtclubs, Bars und dergleichen. Solltet ihr euch mit dem Working Holiday Visum kürzer als ein Jahr lang in Japan aufhalten, werdet ihr vom japanischen Steuersystem als „Non-Residents“, also Nichtansässige, erfasst, was bedeutet, dass ihr keine Vergünstigungen bei der Einkommenssteuer erhaltet und sich diese automatisch auf 20,42% beläuft.

Ehegattenvisum

Eine weitere Art des Langzeitvisums, ist das Ehegatten- bzw. Ehepartnervisum, von welchem es drei unterschiedliche Varianten gibt:

  1. Das Dependent Visum (das Angehörigenvisum, wenn euer Ehepartner/in in Japan arbeitet)
  2. Das Spouse or Child Visa of a Japanese National (das Ehegattenvisum, wenn euer Ehepartner/in Japaner/in ist)
  3. Das Spouse of Permanent Resident (das Ehegattenvisum, wenn euer Ehepartner eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Japan hat)

Je nachdem, welche Variante in eurem Fall zutrifft, können sich die Einzelunterlagen im Ausnahmefall unterscheiden. Andernfalls werden für all drei Varianten des Ehegattenvisums folgende Unterlagen benötigt:

  • Ein gültiger Reisepass.
  • Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular (dieses findet ihr normalerweise auf der Website der japanischen Vertretung in eurem Land).
  • Ein Passfoto (45mm x 45mm/ 2in x 2in), das nicht älter als 6 Monate ist.
  • Das originale CoE und eine Kopie.

Eine Antragsstellung mit Einzelunterlagen muss von der japanischen Botschaft eures Landes genehmigt werden, weshalb ihr euch zuvor mit der Botschaft in Verbindung setzen solltet. Wird die Beantragung mit den Einzelunterlagen in eurem Fall genehmigt, benötigt ihr für eine Beantragung des Angehörigenvisums folgende Unterlagen:

  • Einen gültigen Reisepass.
  • Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular (dieses findet ihr normalerweise auf der Website der japanischen Vertretung in eurem Land).
  • Ein Passfoto (45mm x 45mm/ 2in x 2in), das nicht älter als 6 Monate ist.
  • Eine Kopie des Reisepasses und des Visums eures Ehepartners, gegebenenfalls bereits eine Kopie der Residence Card (Aufenthaltskarte) eures Partners (besser ist jedoch das Original).
  • Der Arbeitsvertrag aus Japan eures Ehepartners.
  • Eine beglaubigte Kopie eurer Eheurkunde.
  • Eine Bestätigung des Wohnsitzes in Japan, beispielweise durch einen Mietvertrag.

Für die Beantragung des Ehegattenvisums, wenn euer Partner/in Japaner/in ist, werden für den Einzelfall folgende Unterlagen benötigt:

  • Ein gültiger Reisepass.
  • Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular (dieses findet ihr normalerweise auf der Website der japanischen Vertretung in eurem Land).
  • Ein Passfoto (45mm x 45mm/ 2in x 2in), das nicht älter als 6 Monate ist.
  • Ein aktueller Auszug aus dem Familienregister (Koseki Tohon) aus Japan, der nicht älter als 6 Monate ist und in dem die Ehe bereits eingetragen ist.
  • Eine Meldebestätigung aus Japan.
  • Ein Finanzierungsnachweis (z.B. Arbeitsvertrag) oder der Nachweis einer Bürgschaft.
  • Eine Kopie des Reisepasses eures Ehepartners.

Wenn euer Ehepartner eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Japan besitzt und ihr das Ehegattenvisum beantragen möchtet, werden folgende Unterlagen für den Einzelfall verlangt:

  • Ein gültiger Reisepass.
  • Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular (dieses findet ihr normalerweise auf der Website der japanischen Vertretung in eurem Land).
  • Ein Passfoto (45mm x 45mm/ 2in x 2in), das nicht älter als 6 Monate ist.
  • Eine Kopie des Reisepasses und des Visums eures Ehepartners, gegebenenfalls bereits eine Kopie der Permanent Residence Card (dauerhaften Aufenthaltskarte) eures Partners (besser ist jedoch das Original).
  • Eine Meldebestätigung aus Japan.
  • Ein Finanzierungsnachweis (z.B. Arbeitsvertrag) oder der Nachweis einer Bürgschaft.
  • Eine Kopie aller Seiten des Reisepasses eures Ehepartners.

Auch wenn ihr sämtliche Unterlagen eingereicht habt, kann es durchaus sein, dass von der Botschaft noch weitere Unterlagen nachgefordert werden. Insbesondere im Falle einer Ehe mit einem/ einer japanischen/er Staatsbürger/in, setzt die japanische Regierung alles Mögliche daran, Scheinehen zu entlarven, weshalb bereits für die Anerkennung der Ehe in Japan zahlreiche Beweise dargelegt werden müssen (Fotos, Chatverläufe, Flugtickets etc.).

Schauen wir uns nun einmal die Gültigkeitsdauer der drei verschiedenen Varianten des Ehegattenvisums an:

Art des EhegattenvisumsGültigkeitsdauer
Dependent Visa5 Jahre, 4 Jahre 3 Monate, 4 Jahre, 3 Jahre 3 Monate, 3 Jahre, 2 Jahre 3 Monate, 2 Jahre, 1 Jahr 3 Monate, 1 Jahr
Spouse or Child Visa of a Japanese National5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr oder 6 Monate
Spouse of Permanent Resident Visa5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr oder 6 Monate
* Die Daten wurden der offiziellen Website des Ministry of Foreign Affairs of Japan entnommen.

Welche Möglichkeiten es gibt, um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, erfahrt ihr in einem gesonderten Abschnitt.

Weitere Arten von Langzeitvisa

Neben den bereits erwähnten Arten von Langzeitvisa, gibt es natürlich auch noch weitere mögliche Optionen, die wir hier für euch aufgelistet haben:

Art des VisumsBeispieleGültgkeitsdauer
DiplomatenvisumDiplomaten, diplomatische Kuriere/ Agenten, etc.Dauer ihrer Einsatztätigkeit
Official VisumVerwaltungs- und technisches Personal diplomatischer Vertretungen und Angehörige des Dienstpersonals etc.5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr, 3 Monate, 30 Tage oder 15 Tage
Start-up VisumUnternehmer, die von Gemeinden in Japan unterstützt werden und Ehepartner/ Kinder der Unternehmer6 Monate
Long-term Resident VisumPersonen mit japanischen Vorfahren, indochinesische Flüchtlinge etc.5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr, 6 Monate oder ein festgelegter Zeitraum von weniger als 5 Jahren
* Die Daten wurden der offiziellen Website des Ministry of Foreign Affairs of Japan entnommen.

Wie kann ich den Antrag für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Japan stellen?

Vielleicht besitzt ihr ja sogar schon ein Arbeits- oder Ehegattenvisum für Japan und stellt euch die Frage, wann und wie ihr den Antrag für die Permanent Residence, die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, stellen könnt.

Natürlich wäre es möglich, dass ihr einfach bei der ursprünglichen Art eures Visums bleibt, doch die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Japan, ist ebenfalls mit einigen Vorteilen verbunden. Beispielsweise unterliegt ihr mit der Permanent Residence keinerlei Einschränkungen bei der Wahl eurer Arbeitsstelle mehr, was bedeutet, dass ihr euch auch in neue berufliche Richtungen orientieren könnt. Ein weiterer Vorteil ist, dass die ständig anfallende Verlängerung eures Visums und der damit verbundene Behördengang entfallen, ebenso wie die Gebühren von 4.000 Yen, die mit dem Antrag auf Verlängerung eures Visums einhergehen. Aber auch Gründe wie ein vereinfachter Zugang zu Bankkrediten oder die Absicherung für Ehegatten im Todesfall, spielen eine Rolle für die Antragsstellung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung.

Wie man in Japan leben kann, mit einem Antrag für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung.
Für den Antrag einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung müsst ihr zahlreiche Voraussetzungen erfüllen.

Schauen wir uns jetzt einmal die Voraussetzungen an, die ihr erfüllen müsst, wenn ihr eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Japan beantragen möchtet:

  1. Ihr dürft keinerlei kriminelle Vergangenheit besitzen (keine Vorstrafen, keine Verkehrsdelikte, fristgerechte Zahlung von Steuern etc.).
  2. Ihr müsst eine sichere Arbeitsstelle nachweisen können, mit der ihr euer Leben selbst finanzieren könnt.
  3. Ihr müsst sämtliche Voraussetzungen für euer aktuelles Visum erfüllen.
  4. Ihr habt bereits 10 Jahre in Japan gelebt, 5 Jahre davon solltet ihr mit einem Arbeits- oder Ehegattenvisum in Japan verbracht haben.
  5. Ihr besitzt die derzeit längste Option eures Aufenthaltsvisums (zumeist eine Dauer von 3 Jahren).
  6. Ihr habt jederzeit eure Steuern und Beiträge an das japanische Sozialversicherungssystem fristgerecht gezahlt.
  7. Ihr besitzt einen Bürgen (japanischer Staatsangehöriger oder eine Person mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis), der euch bei der Antragsstellung unterstützt.
  8. In einem Zeitraum von 12 Monaten vor und während des Antragsverfahrens, habt ihr euch für mehr als 6 Monate in Japan befunden.

Diese Liste an Voraussetzungen, insbesondere der Punkt mit dem 10-jährigen Aufenthalt in Japan, mag vielleicht zuerst ein wenig einschüchternd wirken, doch unter bestimmten Umständen kann die Voraussetzung eines 10-jährigen Aufenthalts gekürzt werden. Welche Umstände das sind, seht ihr hier:

  • Ehepartner, die bereits seit 3 Jahren verheiratet sind und länger als ein Jahr in Japan leben.
  • Kinder von japanischen Staatsangehörigen oder von Personen mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis, die länger als ein Jahr in Japan gelebt haben.
  • Personen mit dem Visastatus Long-term Resident oder Flüchtlinge, die länger als 5 Jahre in Japan gelebt haben.
  • Personen mit einem Highly Skilled Professional Visum. Bei einer Punktezahl von 70, kann die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis nach 3 Jahren beantragt werden, bei einer Punktezahl von 80, nach einem Jahr.
  • Personen, die länger als 5 Jahre am Stück in Japan gelebt und dem Land gedient haben (in Hinblick auf diplomatische, soziale, ökonomische oder kulturelle Aspekte).

Und wenn ihr nun alle Voraussetzungen für die Beantragung des Visums erfüllt oder sogar noch einige der Voraussetzungen, um den 10-Jahres-Zeitraum zu verkürzen, dann kann es nun an die notwendigen Dokumente gehen, die ihr für die Antragsstellung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis benötigt. Die notwendigen Dokumente sind folgende:

  • Das Antragsformular für die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (永住許可申請書 eijuken shinsei-sho).
  • Ein Passfoto (4cm x 3cm), das nicht älter als 3 Monate ist. Es sollte einen weißen Hintergrund besitzen.
  • Eure aktuelle Meldebescheinigung (住民票 juminhyo).
  • Ein Nachweis eures Arbeitgebers (在職証明書 zaishoku shomeisho). Solltet ihr von eurem Ehepartner abhängig sein, wird dieses Dokument von eurem Ehepartner eingereicht.
  • Ein Nachweis eures Einkommens (所得 shotoku) und ein Nachweis eurer gezahlten Gemeindesteuern (住民税 juminzei). Diese Informationen sind normalerweise in eurer Steuerbescheinigung, dem Nozei shomeisho (納税証明書) enthalten oder andernfalls im Kazei shomeisho (課税証明書).
  • Ein Nachweis eurer Nationalen Krankenversicherung.
  • Eine Kopie eures Reisepasses.
  • Eine Kopie der Vorder- und Rückseite eurer Residence Card (在留カード zairyu kado).
  • (Wenn euer Ehepartner bzw. Ehepartnerin die jap. Staatsbürgerschaft besitzt, benötigt ihr eine Kopie aus dem japanischen Familienregister, Koseki Tohon 戸籍謄本.)

Darüber hinaus werden weitere Dokumente von eurem Bürgen benötigt:

  • Eine Bürgschaftserklärung (身元保証書 mimoto hosho-sho).
  • Ein Nachweis des Arbeitgebers (在職証明書 zaishoku shomeisho).
  • Die Einkommensbescheinigung (所得証明書 shotoku shomei-sho) des Vorjahres.
  • Eine aktuelle Meldebescheinigung (住民票 juminhyo).

Für die Dauer des Bewerbungsverfahrens eurer Permanent Residence, könnt ihr ungefähr 4 bis 8 Monate einplanen. Natürlich hängt der genaue Zeitraum jedoch von den individuellen Fällen und Sachbearbeitern ab. Der Antrag für die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung kostet euch 8.000 Yen.

Wie bekomme ich die japanische Staatsangehörigkeit?

Die Entscheidung, eine andere Staatsangehörigkeit, in diesem Falle die Japanische, anzunehmen, mag aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Seien es Vorteile durch den japanischen Pass, der Wunsch der Wahlberechtigung oder berufliche Hintergründe, wie der Jobwechsel in den öffentlichen Dienst in Japan. Wenn auch ihr mit dem Gedanken spielt, die japanische Staatsangehörigkeit anzunehmen, dann erklären wir euch, welche Voraussetzungen ihr erfüllen müsst und wie der Bewerbungsprozess abläuft.

Denn im Jahr 2019 hegten rund 10.455 Personen genau diesen Wunsch, 8.453 Personen erhielten die japanische Staatsbürgerschaft (国籍取得 kokuseki shutoku, Erwerb der Staatsangehörigkeit) und ca. 5,7 Prozent der Einbürgerungsanträge (帰化申請 kikashinsei) wurden abgelehnt. Ihr seht also, dass es nicht ganz unmöglich ist, Japaner/in auf dem Pass zu werden.

Welche Voraussetzungen benötige ich für die japanische Staatsbürgerschaft?

Im Grunde genommen gibt es fünf Voraussetzungen, die ihr zwingend erfüllen müsst, um einen Einbürgerungsantrag zu stellen:

  1. Ihr lebt seit mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren in Japan.
  2. Ihr seid mindestens 20 Jahre alt.
  3. Ihr besitzt kein Vorstrafenregister.
  4. Ihr könnt euer Leben in Japan selbst finanzieren.
  5. Ihr seid dazu bereit, eure ursprüngliche Staatsangehörigkeit abzugeben.

Wie schon bei den Langzeitvisa, gibt es aber auch hier gewisse Ausnahmen. Diese betreffen einmal die Finanzierung des Lebens in Japan und die Abgabe eurer ursprünglichen Staatsangehörigkeit. Wenn ihr in Japan verheiratet seid, kann auch euer Ehepartner/in für den Lebensunterhalt aufkommen, wenn ihr nicht der/die Hauptverdiener/in seid.

In Hinblick auf die Staatsangehörigkeit gilt prinzipiell, dass die doppelte Staatsbürgerschaft in Japan nicht erlaubt ist. Nur Personen die jünger als 20 Jahre sind, können eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, müssen sich jedoch vor ihrem 20. Geburtstag für eine Nationalität entschieden haben. Auch außergewöhnliche Umstände, wie ein enormer Aufwand zum Ablegen eurer gebürtigen Staatsangehörigkeit, können eine doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen, doch dafür müsst ihr diese Umstände genau nachweisen können.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren zur Einbürgerung ab und welche Dokumente werden benötigt?

Schauen wir uns nun einmal die Dokumente an, die ihr für euren Antrag auf Einbürgerung zwingend benötigen werdet:

  • Das Antragsformular mit 2 Fotos (5cm x 5cm).
  • Eine handschriftliche Begründung, warum ihr die japanische Staatsbürgerschaft annehmen möchtet.
  • Euer Lebenslauf.
  • Ein schriftlicher Eid über eure Informationen.
  • Eine Erklärung eurer Familienverhältnisse und Familiendokumente.
  • Eine Erklärung, wie ihr euren Lebensunterhalt bestreitet.
  • Nachweise über Wohn- und Arbeitsplatz und eine handgezeichnete Karte der Umgebung.
  • Abschlusszeugnisse/ Zertifikate
  • Geburtsurkunde
  • Steuer- und Vermögensnachweise
  • Eure Residence Card und euer Reisepass.

Welche weiteren Dokumente ihr einreichen müsst, werdet ihr bei den Interviews erfahren, die zum Bewerbungsprozess dazugehören. Und somit kommen wir auch schon zu dem Bewerbungsverfahren an sich, welches mehrere Abschnitte beinhaltet und zu Teilen auch auf Japanisch geführt wird.

Beginnen tut das Bewerbungsverfahren für die japanische Staatsbürgerschaft mit einem Vorgespräch, bei dem ein Mitarbeiter der Einwanderungsbehörde eure Qualifikationen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft einschätzen wird. Sollte der Mitarbeiter der Meinung sein, dass ihr qualifiziert seid, werdet ihr zu einem zweiten Gespräch eingeladen.

Im zweiten Gespräch erfahrt ihr, welche Dokumente ihr, neben den bereits aufgelisteten, für den Antrag benötigt und welche Bedingungen ihr für den Erhalt der japanischen Staatsbürgerschaft noch erfüllen müsst. Außerdem wird euch ein ca. einstündiges Einbürgerungsvideo gezeigt, bei dem euch erklärt wird, wie ihr euch in Japan zu verhalten und zu integrieren habt. Mit Hilfe des Einbürgerungsbuches könnt ihr nach dem zweiten Gespräch eure Unterlagen vervollständigen.

Wenn diese Vorbereitungen abgeschlossen sind und ihr sämtliche Unterlagen beisammen habt, dann geht es zu den offiziellen Antragsgesprächen. Die Dauer und Häufigkeit der Gespräche ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt auch davon ab, ob doch noch Dokumente nachzureichen sind. Es kann ebenfalls vorkommen, dass euch Mitarbeiter der Einwanderungsbehörde während des Antragsverfahrens zu Hause besuchen.

Sind alle Unterlagen vollständig und fehlerfrei, kommt es zum finalen Antragsgespräch, bei welchem ihr eine eidesstattliche Erklärung abgeben müsst, bevor euer Antrag auf die japanische Staatsbürgerschaft offiziell anerkannt und zum Justizministerium weitergeleitet wird. Jetzt muss euer Einbürgerungsantrag vom Justizministerium nur noch bestätigt werden und ihr besitzt offiziell die japanische Staatsbürgerschaft.

Der Prozess zu Einbürgerung kann sich bis zu einem Jahr hinziehen und hängt vor allem davon ab, wie schnell ihr alle notwendigen Dokumente beisammen habt und wie aufwendig es ist, eure ursprüngliche Staatsbürgerschaft abzutreten.

Außerdem werdet ihr einen japanischen Namen annehmen müssen, der entweder aus Katakana, Hiragana oder Kanji besteht. Eine gängige Methode ist es, den aktuellen Namen einfach in Katakana zu schreiben oder Kanji mit der gleichen Aussprache zu verwenden.

Was muss ich machen, bevor ich nach Japan auswandere und kurz danach?

Nachdem wir nun geklärt haben, welche Voraussetzungen und Dokumente ihr für welches Visum benötigt, kommen wir nun zu einer Checkliste der Dinge, die ihr vor und kurz nach eurer Auswanderung beachten solltet, damit alles reibungslos verläuft.

Vor eurer Auswanderung werden eure Gedanken wahrscheinlich um den Visumsantrag kreisen, dennoch solltet ihr einige grundlegende Dinge auf dem Schirm haben:

  1. Gültigkeit eurer Dokumente: Überprüft im Voraus, wie lange euer Reisepass noch gültig ist und ob ihr nicht noch einen neuen beantragen müsst.
  2. Kopien wichtiger Dokumente: Erstellt Kopien wichtiger Dokumente (Reisepass, Impfausweis etc.), falls das Original verloren geht.
  3. Medizinische Untersuchungen: Vereinbart noch einmal Termine bei eurem Hausarzt, Zahnarzt, Frauenarzt etc., unabhängig davon, ob ihr chronische Krankheiten habt oder nicht. Es ist doch einfacher, sich mit einem Arzt in der Muttersprache zu verständigen.
  4. Versicherungen und Verträge: Denkt an die fristgerechten Kündigungen eurer Versicherungen und Verträge. Gegebenenfalls auch euer Bankkonto.
  5. Auslandskrankenversicherung: Schließt übergangsweise eine Auslandskrankenversicherung ab, wenn ihr nicht der nationalen Krankenversicherung Japans beitreten (beispielsweise beim Working Holiday Visum).
  6. Unterkunft: Bemüht euch rechtzeitig um eine Unterkunft, damit ihr nicht übergangsweise in ein Hotel müsst.
  7. Finanzielle Vorsorge: Stellt sicher, dass ihr für die ersten Monate genügend finanzielle Rücklagen habt, falls ihr nicht auf Anhieb eine Arbeitsstelle findet.

Kommen wir jetzt zu den Dingen, die ihr in euren ersten Tagen in Japan erledigen solltet:

  1. Einwohnermeldeamt: Innerhalb der ersten zwei Wochen nach eurer Ankunft in Japan, müsst ihr euren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt registriert haben. Kümmert euch daher am besten vor eurer Abreise um eine Wohnung oder ein Sharehouse, damit ihr nicht mehrmals zum Einwohnermeldeamt müsst. Bei dem Besuch beim Einwohnermeldeamt, könnt ihr euch ebenfalls für die nationale Krankenversicherung registrieren lassen.
  2. Bankkonto: Nur mit einer registrierten Adresse, könnt ihr ein Bankkonto eröffnen. Mögliche Optionen wären die Japan Post Bank, die Mizuho Bank, die Shinsei Bank und weitere.
  3. Strom, Wasser, Gas und Internet: Solltet ihr euch eine eigene Wohnung suchen und kein Sharehouse, dann denkt auch daran, die Termine eurer Strom-, Wasser- und Gasversorger wahrzunehmen, damit diese die Anschlüsse installieren können. Ebenso müsst ihr euch um einen Internetanbieter kümmern.
  4. Handyvertrag: Beachtet, dass die meisten Mobilfunkanbieter Handyverträge mit einer Mindestlaufdauer von zwei Jahren anbieten. Solltet ihr nicht so viel Wert auf das Telefonieren legen, sind Daten-SIM-Karten oder mobile WiFi-Geräte eine mögliche Alternative, damit ihr mobile Daten habt.

Wenn ihre eure Auswanderung nach Japan plant oder euch einfach fragt, wie man in Japan leben kann, dann holt euch auch immer Informationen bei der japanischen Botschaft oder dem nächstgelegenen japanischen Konsulat. Denn all diese Angaben sind ohne Gewähr und die notwendigen Unterlagen und Dokumente können von Fall zu Fall variieren. Dennoch soll euch dieser Leitfaden einen ersten Überblick über die möglichen Visaoptionen bieten und euch bei der Vorbereitung unterstützen. Und jetzt wünschen wir euch viel Spaß bei eurem nächsten Abenteuer!

Yvonne

Yvonne

Ursprünglich aus Berlin, habe ich in Japan meine zweite Heimat gefunden. Fasziniert vom Land, der Kultur und den Menschen, zieht es mich bereits seit 2012 regelmäßig in das Land der aufgehenden Sonne. Nach einem einjährigen Studienaufenthalt und einem Praktikum, zieht es mich 2022 wieder zurück in meine alte Heimat, in das Zentrum von Tokio.

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